AGB

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungender
Blindenwerk-Polytec gemeinnützige GmbH


Geschäftsführer: Thomas Hoffmann
Theo-Mackeben-Str. 22
56070 Koblenz
Fon.: +49 261 20172 200
Fax.: +49 261 20172 150
Blindenwerk-Polytec gemeinnützige GmbH
Amtsgericht Koblenz HRB 6462

1. Geltungsbereich
Sämtliche Verkäufe, Lieferungen und Leistungen unserer­seits erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen unserer Vertragspartner er­kennen wir nicht an, auch wenn wir Aufträge ausführen, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widerspre­chen. Unsere Bedingungen gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Ware seitens des Vertragspartners als aner­kannt.

2. Angebote und Vertragsschluss
Alle unsere Angebote sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Nach Eingang ihres Auftrages ist zum wirksamen Vertragsabschluß unsere Auftragsbestätigung in Textform erforderlich. Diese wird durch Liefe­rung oder Rechnungsstellung ersetzt.
Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext oder unseren Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform.
Die Produkte werden fortentwickelt. Hieraus resultierende geringfügige Abweichungen des gelieferten gegenüber dem  bestellten Produkt, sofern sie die Verwendbarkeit bzw. Einsetzbarkeit beim Vertragspartner nicht einschränken, sind zuläs­sig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.

3. Lieferung und Erfüllungsort
Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbind­lich, es sei denn, sie sind in Textform ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Erfüllungsort für uns betreffende Verpflichtungen ist, sofern nichts anderes vereinbart, Koblenz.
Die Lieferung erfolgt per Paketdienst oder durch persönliche Übergabe nach unserer Wahl.
Sollten wir in Lieferverzug geraten, muss der Vertragspartner uns eine angemessene Nachfrist zur Leistung oder Nacherfüllung setzen, wenn und soweit nicht ein absolutes Fixgeschäft vorliegt oder wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert haben. Die Fristsetzung bedarf ebenfalls der Textform. Als angemessen gilt im Zweifel eine Frist von drei Wochen. Aufgrund einer Mahnung kommen wir nur dann in Verzug, wenn diese das Textformerfordernis erfüllt.

4. Preise
Preisangaben verstehen sich in  Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich Verpackungs- und Versandko­sten. Ist der Käufer Verbraucher wird keine zusätzliche gesetzliche Umsatzsteuer berechnet.

5. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen eine Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Blindenwerk-Polytec gemeinnützige GmbH, Theo-Mackeben-Str. 22, 56070 Koblenz, Fax.: +49 261 20172 150,
E-Mail: info.bw@rmw-koblenz.de  

Widerrufsfolgen                 
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

6. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
Unsere Rechnungen sind sofort ohne jeden Abzug zahlbar.

7. Mängelrüge und Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Für den Kundendienst wenden Sie sich direkt an uns.

Ist der Vertragspartner Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist bei neuen Sachen ein Jahr, es sei denn, das Gesetz sieht gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Sachen für Bauwerke) oder 479 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB (Rückgriffsanspruch) eine längere Frist vor.
Die von uns verkauften Produkte unterliegen teilweise der natürlichen Abnutzung schon durch Ingebrauchnahme. Bei Ingebrauchgenommenen Sachen kann Gewährleistung dann nicht geleistet werden, sofern die Mängel auf natürliche Abnutzung, natürlichen Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Weiterhin gilt die gesetzliche Gewährleistung.

8. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung des Kaufprei­ses und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung beste­henden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltware unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unse­re Forderungen um  mehr als 10% so sind wir insoweit zur Übertragung oder Freigabe nach Wahl unseres Vertragspart­ners verpflichtet.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter, Vorbehaltsrechte Dritter oder Forderungsabtretungen, die unseren vorbezeichneten Rechten entgegenstehen können, hat uns der Vertragspartner bei Auftragserteilung bzw. mit Kenntniserlangung unverzüglich zu unterrichten und uns bei der Sicherung der Rechte zu unterstützen, insbesondere alle zur Intervention notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

9. Haftung
Wir haften nur für Schäden, die von uns grob fahrlässig oder vor­sätzlich verursacht wurden.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftragnehmer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den Schaden beschränkt, der bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, vertraglicher Vereinbarung bzw. wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

10. Datenschutz
Wir weisen gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass wir Daten des Vertragspartners unter Beachtung der geltenden datenschutz­rechtlichen Vorschriften in maschinenlesbarer Form spei­chern und verarbeiten.

11. Sonstiges
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht beweglicher Sachen (CISG)
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Koblenz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Wir sind berechtigt, den Vertragspartner auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.


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